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   OVG Sachsen, 15.01.2018 - 3 B 356/17   

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https://dejure.org/2018,3139
OVG Sachsen, 15.01.2018 - 3 B 356/17 (https://dejure.org/2018,3139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2018 - 3 B 356/17 (https://dejure.org/2018,3139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 3 B 356/17 (https://dejure.org/2018,3139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 3, AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 8
    öffentliches Interesse; Belehrung; Ausweisungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 21.11.2016 - 3 B 254/16

    Schengen Visum, Fiktionswirkung, Duldung, erforderliches Visum, öffentliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2018 - 3 B 356/17
    Dieses öffentliche Interesse hat angesichts dessen, dass sich der Antragsteller über viele Jahre hinweg unter Verheimlichung seiner wahren Identität und der Tatsache, dass er über die erforderlichen Personendokumente verfügte, seinerseits zu Unrecht öffentliche Leistungen in Anspruch genommen hat, die nicht angefallen wären, wenn er von vornherein seiner Mitwirkungspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen wäre, ersichtlich Vorrang (zu öffentlichen Interessen auch SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2016 - 3 B 254/16 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Ob er durch die falschen Angaben bezüglich Vornamen, Geburtsdatum und Nationalität im Asylverfahren auch den Tatbestand des § 54 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG erfüllt hat, kann daher offen bleiben; es kommt somit nicht darauf an, ob der Kläger belehrt worden ist oder überhaupt die Notwendigkeit einer Belehrung bestand (vgl. hierzu SächsOVG, B.v. 15.1.2018 - 3 B 356/17 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung

    Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob das Erfordernis eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz AufenthG a.F.) sich - wie bisher - auf beide Buchstaben in § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG n.F. bezieht (bejahend: SächsOVG, B.v. 15.1.2018 - 3 B 356/17 - juris Rn. 9 m.w.N.) oder nur auf Buchstabe b, denn es ist vorliegend nicht davon auszugehen, dass der erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterblieben ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 14.2634 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2023 - 12 S 1936/22

    Reichweite des Belehrungserfordernisses in AufenthG 2004 § 54 Abs 2 Nr 8;

    Auch der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung vom 04.03.2015 (BT-Drs. 18/4199) sowie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 18/4097 und 18/4199) vom 01.07.2015 (BT-Drs. 18/5420) ist nichts dafür zu entnehmen, dass die vormals in § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AufenthG a.F. enthaltene Regelung geändert werden sollte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019 - 18 A 1974/17 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 21.11.2019 - 2 M 113/19 -, juris Rn. 22, und vom 10.10.2016 - 2 O 26/16 -, juris Rn. 13; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.01.2018 - 3 B 356/17 -, juris Rn. 9; Bauer in: Bergmann/Dienelt, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 54 Rn. 87; Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 114; Katzer in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2021, § 54 AufenthG Rn. 89; Czierski-Reis in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 54 Rn. 58 f.; Neidhardt in: HTK-AuslR, § 54 AufenthG - zu Abs. 2 Nr. 8, Rn. 33 ff. ; offengelassen vom Bayerischen VGH, Beschluss vom 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634 -, juris Rn. 6).
  • VG Köln, 23.11.2021 - 12 K 1476/20
    Eine solche setzt aber gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8a und 8b AufenthG eine Belehrung des Ausländers über die Rechtsfolgen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht voraus, vgl. etwa Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.01.2018 - 3 B 356/17 -, Rn. 9, juris; Bauer in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 54 Rn. 87.
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